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Der Wohngeldrechner mit Ihrem Namen

Für Mietervereine, Beratungsstellen, Wohnungsgenossenschaften und Arbeitgeber: Ihre Mitglieder, Klienten, Mieter oder Mitarbeiter rechnen in zwei Minuten aus, was ihnen zusteht, drucken das Ergebnis mit der Liste der Unterlagen und kommen vorbereitet in Ihre Beratung. Auf dem Ergebnis steht Ihr Name mit Adresse und Sprechzeiten. Wir rechnen, Sie beraten.

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Was Ihre Leute bekommen

Für wen

Mietervereine

Mitglieder fragen, ob Wohngeld in Frage kommt und was die Reform 2027 für ihre Miete heißt. Der Rechner zeigt beides: das Wohngeld heute, den Betrag nach dem Gesetzentwurf und ob die Mietenstufe des Ortes wechselt. Das Mitglied bringt den Ausdruck mit Ihrem Beratungskasten in die Sprechstunde.

Sozialberatung und Beratungsstellen

Ein Durchgang für alle Leistungen, mit der Rangfolge zwischen ihnen: Wohngeld oder Grundsicherung im Alter, Kinderzuschlag mit Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Bildung und Teilhabe. Zu jeder Leistung stehen die Unterlagen und die zuständige Stelle dabei. Gespeichert wird nichts, es gibt kein Konto: Daten Ihrer Ratsuchenden liegen nie bei uns.

Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen

Mit der Einbindung steht der Rechner auf Ihrer Website. Mieterinnen und Mieter sehen selbst, ob Wohngeld in Frage kommt, und wissen vor dem Antrag, was sie mitbringen müssen. Für mehrere Standorte gibt es das Paket Träger.

Arbeitgeber

Für Beschäftigte mit kleinem Einkommen oder Kindern: Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Wohngeld geprüft (§ 6a BKGG), der Rechner rechnet beides in einem Durchgang. Eine eigene Seite mit Ihrem Namen, die Sie weitergeben, oder die Einbindung auf Ihrer Website.

Tafeln und Kirchengemeinden

Ohne Budget ist die Partner-Seite für Sie kostenlos (siehe unten).

Kommunen und Verbände

Bis zu zehn Stellen mit jeweils eigenen Angaben im Paket Träger, etwa Sozialamt, Wohngeldstelle und Familienbüro.

Drei Wege

Partner-Seite

Mietervereine, Beratungsstellen, Kirchengemeinden, Familienzentren

Rechner auf zusteht.irot.com mit Name, Adresse, Sprechzeiten und Kontakt der Organisation; Beratungskasten im Ergebnis und auf dem Ausdruck; Deutsch und Englisch.

190 € netto für 12 Monate

Einbindung

Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsunternehmen, Stadtwerke, Arbeitgeber

Partner-Seite und dazu der Rechner direkt auf der eigenen Website (bis zu fünf Adressen), ohne Cookies und ohne fremde Dienste.

390 € netto für 12 Monate

Träger

Verbände, Kommunen und Wohnungsunternehmen mit mehreren Stellen

Bis zu zehn Partner-Seiten oder Einbindungen mit jeweils eigenen Angaben.

990 € netto für 12 Monate

Laufzeit zwölf Monate ab Rechnungsdatum, keine automatische Verlängerung, Rechnung per E-Mail, zahlbar in 14 Tagen per Überweisung. Die ersten 10 Partner zahlen im ersten Jahr die Hälfte. Alle Preise zzgl. 19 % USt.

Tafeln und Kirchengemeinden ohne Budget erhalten die Partner-Seite kostenlos. Über einen Link auf Ihrer Website freuen wir uns; Bedingung ist er nicht.

So sieht die Einbindung aus

Ein Beispiel, so wie es auf Ihrer Website stünde (fiktiver Verein):

Warum man sich darauf verlassen kann

Was es nicht ist

Eine unverbindliche Berechnung nach allgemeinen Regeln, keine Rechtsberatung; die Prüfung des Einzelfalls bleibt bei Ihnen und bei der Behörde. Jedes Ergebnis sagt das und nennt die kostenlose Beratung der Behörden (§ 14 SGB I). Statistiken über Ihre Besucher gibt es nicht, weil wir nichts aufzeichnen.

So bestellen Sie

  1. Schreiben Sie uns an hello@irot.com: Name der Organisation, Adresse, Sprechzeiten, Telefon, E-Mail, Website, Rechnungsadresse; für die Einbindung die Adresse Ihrer Website.
  2. Am selben Werktag erhalten Sie Ihre Links und, für die Einbindung, sechs Zeilen Code für Ihre Website.
  3. Die Rechnung kommt per E-Mail. Ändert sich etwas (Sprechzeiten, Adresse), schicken wir Ihnen einen neuen Link.

Häufige Fragen

Was passiert mit den Angaben der Ratsuchenden?

Nichts. Sie werden nur für die Berechnung verwendet und mit der Antwort verworfen. Wir sehen nicht, wer rechnet, und Sie auch nicht.

Wie aktuell sind die Zahlen?

Beträge und Tabellen werden aus den amtlichen Gesetzestexten erzeugt und bei jeder Änderung neu geprüft. Stand der Seiten: 29. Oktober 2026.

Wer haftet für die Berechnung?

Die Berechnung ist eine Orientierung nach allgemeinen Regeln; verbindlich entscheidet die Behörde. Das steht auf jedem Ergebnis. Ihre Beratung ersetzt der Rechner nicht.

Funktioniert es auf dem Telefon und auf Englisch?

Ja. Der Rechner ist für Telefone gebaut und auf Deutsch und Englisch verfügbar; Ihre Partner-Seite gibt es in beiden Sprachen.

Wie lange läuft es, und was nach zwölf Monaten?

Zwölf Monate ab Rechnung, ohne automatische Verlängerung. Danach rechnet Ihr Link weiter, aber ohne Ihren Kasten, bis Sie verlängern.