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So rechnen wir: Quellen, Prüfung und Stand
irot Zusteht rechnet Sozialleistungen nach dem Gesetzestext aus: Jede Zahl stammt aus einem Gesetz auf gesetze-im-internet.de oder aus einer amtlichen Veröffentlichung, mit Fundstelle und Abrufdatum. Die Wohngeldformel haben wir an 600 Haushalten gegen den amtlichen Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums geprüft: gleiche Ergebnisse. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Entscheidung der Behörde.
Was wir berechnen
- Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss), heute und nach dem Gesetzentwurf 2027;
- Kinderzuschlag, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss;
- Bildung und Teilhabe, Grundsicherung im Alter und Pflegeleistungen zu Hause (Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Wohnumfeld).
Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) berechnen wir nicht: Wo es in Frage kommt, verweisen wir an das Jobcenter. Ob etwas ausgeschlossen ist, wenn eine andere Leistung bezogen wird, prüfen wir nach den Vorrangregeln der Gesetze (zum Beispiel § 7 WoGG).
Woher die Zahlen kommen
| Quelle | Wofür | Stand / Abruf |
|---|---|---|
| Wohngeldgesetz und Wohngeldverordnung (amtliches XML, gesetze-im-internet.de) | Höchstbeträge, Formel, Einkommen, Mietenstufen | WoGG zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2026; Abruf 9. Oktober 2026 |
| Bundeskindergeldgesetz, Einkommensteuergesetz, Unterhaltsvorschussgesetz, SGB XI, SGB XII (amtliches XML) | Kinderzuschlag, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Pflege, Grundsicherung im Alter | Abruf 9. Oktober 2026 |
| Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kinderzuschlag | Höchstbetrag, Rechenbeispiele | Stand Juli 2026; Abruf 9. Oktober 2026 |
| Bundesbauministerium: Rechenbeispiele zum Wohngeld und Wohngeldrechner | Prüfung des Wohngeldes | Stand 1. Januar 2025; Abruf 9. Oktober 2026 |
| Statistisches Bundesamt: Gemeindeverzeichnis | Gemeinden, Kreise, Länder | 30. September 2026 |
| Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/8284 | Wohngeld 2027 (nicht beschlossen) | 30. September 2026; gelesen 16. Oktober 2026 |
Wie wir rechnen
- Erzeugt, nicht abgetippt. Tabellen und Beträge werden aus den amtlichen Dateien maschinell erzeugt; ein Test schlägt fehl, wenn jemand sie von Hand ändert.
- Gesetzesformel: Beim Wohngeld rechnen wir mit der Formel des § 19 WoGG und den Werten der Anlagen 1 bis 3, mit Dezimalzahlen und der gesetzlichen Rundung.
- Rechenweg sichtbar: Im Ergebnis zeigt „Rechenweg“ jeden Schritt mit Betrag und Vorschrift.
- Lieber vorsichtig: Fehlt eine Angabe, die das Ergebnis ändert, geben wir eine niedrigere Sicherheit an, nie einen erfundenen Wert.
Wie wir prüfen
- 600 Haushalte gegen den amtlichen Rechner. Wir haben die Berechnungsfunktion aus dem Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums selbst ausgeführt, mit 600 zufällig erzeugten Haushalten (1 bis 6 Personen, Mietenstufe I bis VII, ausgeschlossene Mitglieder, Freibeträge, Unterhaltsvorschuss der Kinder). Unser Motor und die Berechnung der Seite liefern in allen Fällen dasselbe Wohngeld.
- Amtliche Beispiele: die elf Rechenbeispiele des Bundesbauministeriums zum Wohngeld und die Beispiele des Merkblatts der Bundesagentur für Arbeit zum Kinderzuschlag.
- Gegenprobe mit fremder Tabelle: Die Einkommensgrenzen (70 Werte für 1 bis 10 Personen, Mietenstufe I bis VII) haben wir mit der veröffentlichten Tabelle eines Ratgeberportals verglichen. Die Abweichung beträgt höchstens 1 Euro (Rundung): ein unabhängiger Beleg, dass beide stimmen. Die Tabelle des Portals dient nur als Vergleich, nicht als Quelle.
- Mietenstufen: Jede der 1.601 Gemeinden der Anlage zur Wohngeldverordnung wird genau einem Ort zugeordnet; wo das Verzeichnis anders schreibt, ist der Name als Alias belegt.
- Antragsschritte: Zu jedem Schritt und jedem Hinweis „Das brauchen Sie für den Antrag“ gehört ein wörtliches Fundstück einer amtlichen Seite mit Datum. Die Fundstücke sind mit einem Skript nachgeprüft (Stand 10. Oktober 2026).
- Automatische Tests: mehr als 800 Tests; dazu eine Mutationsprobe, die absichtlich Fehler einbaut (mehr als 60): Jeder muss mindestens einen Test scheitern lassen.
Grenzen
- Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Behörde entscheidet nach Ihren Unterlagen; Ihr Betrag kann abweichen.
- Der Entwurf 2027 ist kein Gesetz. Berechnungen „nach dem Entwurf“ folgen dem Entwurfstext (Wohngeld 2027) und werden zum Gesetz umgeschrieben, sobald es im Bundesgesetzblatt steht.
- Wohngeld gilt in der Fassung seit 1. Januar 2025, die auch 2026 unverändert maßgeblich ist; übrige Leistungen mit den Beträgen 2026.
- Ihre Angaben werden nicht gespeichert; es gibt weder Konto noch Cookies (Hinweise und Datenschutz).
Stand und Änderungen
Seite zuletzt geändert 29. Oktober 2026. Wir aktualisieren die Zahlen, sobald sich das Recht ändert, in der Regel zum 1. Januar, und prüfen sie dann erneut gegen die Quellen. Wenn die Wohngeldreform im Bundesgesetzblatt steht, ersetzen wir den Entwurf durch den amtlichen Text.
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Wenn Ihnen eine Zahl falsch vorkommt, schreiben Sie uns über die Kontaktangaben im Impressum. Wir prüfen sie gegen die Quelle und korrigieren sie. irot Zusteht ist ein Produkt von irot; verantwortlich ist der im Impressum genannte Anbieter.