irotZusteht

irot Zusteht › Kindergeld

Kindergeld 2026 und 2027: Höhe, Anspruch und Antrag

Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 € für jedes Kind (§ 66 Absatz 1 EStG). Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/8235 vom 28. September 2026) soll es ab 1. Januar 2027 auf 267 € und ab 1. Januar 2028 auf 272 € steigen; der Bundestag hat den Entwurf noch nicht beschlossen. Solange das Gesetz nicht im Bundesgesetzblatt steht, gilt der heutige Betrag.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das Kindergeld ist für jedes Kind gleich hoch; die Summe hängt nur von der Zahl der Kinder ab.

Kindergeld im Monat nach Zahl der Kinder, heute und nach dem Entwurf
KinderHeute (2026)Entwurf ab 2027Entwurf ab 2028
1259 €267 €272 €
2518 €534 €544 €
3777 €801 €816 €
41.036 €1.068 €1.088 €
51.295 €1.335 €1.360 €

Betrag je Kind nach § 66 Absatz 1 EStG (heute) und nach dem Entwurf (Artikel 1 und 2, ebenso § 6 Absatz 1 Bundeskindergeldgesetz in Artikel 4 und 5). Zahlbetrag pro Monat; im Jahr das Zwölffache.

Stand des Verfahrens

Stand: gelesen am 16. Oktober 2026. Wir schreiben diese Seite um, wenn sich der Stand ändert und wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht.

Wer bekommt Kindergeld?

Antrag, Zahlung und rückwirkend

Kindergeld und andere Leistungen

Für den Kinderzuschlag müssen Sie für die Kinder Anspruch auf Kindergeld (oder auf bestimmte andere Leistungen im Sinne von § 4 BKGG) haben (§ 6a Absatz 1 Nummer 1 BKGG); der Kinderzuschlag wird getrennt beantragt. Ob Kinderzuschlag, Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss in Frage kommen, zeigt der Rechner für Ihren Haushalt.

Kindergeld und weitere Leistungen ausrechnen

Zwei Minuten, ohne Anmeldung, wir speichern nichts. Das Ergebnis zeigt auch, wie das Kindergeld nach dem Entwurf ausfiele.

Jetzt ausrechnen

Quellen: Einkommensteuergesetz (EStG) und Bundeskindergeldgesetz bei gesetze-im-internet.de, Abruf 9. Oktober 2026 (§§ 32, 62, 63, 66, 67, 70 EStG; § 6a BKGG); Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/8235 vom 28. September 2026, gelesen am 16. Oktober 2026; Familienportal und Bundesfamilienministerium, gelesen 16. Oktober 2026. Seite zuletzt geändert 29. Oktober 2026. Allgemeine Auskunft, keine Rechtsberatung: Über Ihren Antrag entscheidet die Familienkasse.