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Wohngeld 2027: Was der Gesetzentwurf ändert

Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2027 neu geregelt werden – bisher nur als Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/8284 vom 30. September 2026), den der Bundestag noch nicht beschlossen hat. Solange das Gesetz nicht im Bundesgesetzblatt steht, gilt das heutige Recht.

Wird das Wohngeld abgeschafft?

Nein. Der Entwurf schafft das Wohngeld nicht ab. Er soll den Bundeshaushalt entlasten und tut das vor allem an drei Stellen: Die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Anpassung des Wohngeldes entfällt einmalig, die dauerhafte Heizkostenkomponente wird halbiert, und die Wohngeldformel wird geändert, sodass Einkommen das Wohngeld stärker mindert. Dazu kommen kleinere Änderungen (siehe unten). Die Bundesregierung beziffert die Einsparungen im Wohngeld auf 738 Millionen Euro im Jahr 2027 beim Bund und in gleicher Höhe bei den Ländern, 1.018 Millionen Euro je Seite 2028 und 1.080 Millionen Euro jährlich ab 2029.

Stand des Verfahrens

Stand: gelesen am 16. Oktober 2026. Wir schreiben diese Seite um, wenn sich der Stand ändert und wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht.

Was sich nach dem Entwurf ändert

Heutiges Recht und Entwurf im Vergleich
RegelHeuteNach dem Entwurf
Anpassung des WohngeldesZum 1. Januar jedes zweiten Jahres (§ 43 Absatz 1 WoGG); zuletzt 2025Zum 1. Januar 2027 findet keine Fortschreibung statt (neuer § 43 Absatz 11)
Entlastung bei den Heizkosten110,40 € bei einer Person, 142,60 € bei zwei (§ 12 Absatz 6)Dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert: 62,40 € bei einer Person, 80,60 € bei zwei
WohngeldformelWerte a, b, c nach Anlage 2Wert c erhöht: Einkommen mindert das Wohngeld stärker (Anlage 2 neu)
MindestbetragUnter 10 Euro im Monat wird nichts gezahlt (§ 21 Nummer 1)Unter 15 Euro im Monat wird nichts gezahlt (§ 21 Absatz 1 Nummer 1)
VermögenKein Wohngeld bei missbräuchlicher Inanspruchnahme, „insbesondere wegen erheblichen Vermögens“ (§ 21 Nummer 3); die Grenze steht in der VerwaltungsvorschriftEigener Ausschlussgrund: erhebliches Vermögen ist in der Regel vorhanden über 60.000 Euro für die erste Person plus 30.000 Euro für jede weitere, höchstens 120.000 Euro insgesamt (neuer § 21 Absatz 2)
MietenstufenStufen der Anlage zur Wohngeldverordnung (Mietenniveau 2019/2020)Neu zugeordnet auf Grundlage der Jahre 2023/2024 (siehe unten)
KlimakomponenteEigener Zuschlag zu den Höchstbeträgen (§ 12 Absatz 7)In die Höchstbeträge der Anlage 1 eingerechnet

Fundstellen: geltendes Wohngeldgesetz bei gesetze-im-internet.de (Abruf 9. Oktober 2026); Entwurf, Artikel 1 und Begründung, Drucksache 21/8284. Die Begründung nennt zur Vermögensgrenze, dass die Formulierung der Verwaltungsvorschrift ins Gesetz übernommen wird und eine Obergrenze von 120.000 Euro neu hinzukommt.

Was das in Zahlen heißt

Die Einkommensgrenze, bis zu der noch Wohngeld gezahlt wird, sinkt: Eine Person in Mietenstufe I kommt heute bis zu einem Monatseinkommen von 1.443 € auf Wohngeld, nach dem Entwurf bis 1.283 €; vier Personen heute bis 3.324 €, nach dem Entwurf bis 2.916 €. Die Tabelle für 1 bis 12 Personen und alle Mietenstufen steht auf der Seite Wohngeld-Tabelle.

Wohngeld im Monat bei einer Miete in Höhe des Höchstbetrags, ein Verdiener
MietenstufePersonenBruttolohn im MonatWohngeld heuteWohngeld nach dem Entwurf
II11.500 €238 €183 €
II32.500 €344 €254 €
IV11.500 €301 €246 €
IV32.500 €432 €343 €
VI11.500 €365 €309 €
VI32.500 €520 €431 €

Ein Verdiener mit Steuern und Sozialabgaben, die übrigen Personen ohne Einkommen, Miete in Höhe des Höchstbetrags: derselbe Motor wie im Rechner. Ihr Betrag hängt von Ihren Angaben ab; den Vergleich heute und nach dem Entwurf zeigt der Rechner für Ihren Haushalt.

Welche Orte wechseln die Mietenstufe?

Die Mietenstufe bestimmt, bis zu welcher Miete das Wohngeld mitrechnet (Mietenstufe erklärt). Der Entwurf ordnet sie neu zu. Nach der Begründung bleibt bei 1.065 von 1.602 Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern die Stufe unverändert; 411 Gemeinden werden heraufgestuft, 126 herabgestuft. Bei den 278 Landkreisen, deren kleinere Gemeinden die Stufe ihres Kreises tragen, ändert sich bei 203 nichts, 60 werden heraufgestuft, 15 herabgestuft. Eine höhere Stufe heißt: höhere Höchstbeträge für die Miete.

Mietenstufe im Entwurf gegenüber heute, nach Bundesland
BundeslandGemeinden mit eigenem EintragKreise (kleinere Gemeinden)
höherniedrigergleichhöherniedrigergleich
Baden-Württemberg130612320015
Bayern73615424047
Berlin001000
Brandenburg168461211
Bremen002000
Hamburg010000
Hessen5761083117
Mecklenburg-Vorpommern2315006
Niedersachsen3591614031
Nordrhein-Westfalen46262712214
Rheinland-Pfalz182272022
Saarland6426204
Sachsen23630010
Sachsen-Anhalt0504092
Schleswig-Holstein14438506
Thüringen15290116
Deutschland40013310686315201

Eigene Auszählung: Anlage zur Wohngeldverordnung heute gegen die Anlage im Entwurf, für die 1.601 Gemeinden mit eigenem Eintrag (Gemeindeverzeichnis Stand 30. September 2026) und die Kreise; die 28 Inseln ohne Festlandanschluss (eine gemeinsame, unveränderte Stufe) zählen nicht mit. Die Summen weichen wenig von den Zahlen der Begründung ab, weil dort die Gemeinden anders abgegrenzt sind. Die Stufe Ihres Ortes steht auf der Seite Ihres Ortes: Wohngeld nach Ort. Die Liste je Ort steht auf den Seiten der Länder (Link in der Tabelle) und zum Herunterladen als CSV-Datei (frei verwendbar mit Quellenangabe, CC BY 4.0).

Was gilt für laufende Bewilligungen und Anträge?

Der Entwurf enthält eine Übergangsregelung (neuer § 42e WoGG):

Das ist der Inhalt des Entwurfs, keine Rechtsberatung und keine Zusage. Ob und in welcher Form das Gesetz kommt, ist offen; über Ihren Antrag entscheidet die Wohngeldbehörde.

Wohngeld heute und nach dem Entwurf für Ihren Haushalt

Zwei Minuten, ohne Anmeldung, wir speichern nichts. Das Ergebnis zeigt Ihr Wohngeld nach heutigem Recht und, wo es sich unterscheidet, nach dem Entwurf.

Wohngeld ausrechnen

Quellen: Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/8284 vom 30. September 2026, gelesen am 16. Oktober 2026; Bundestag: erste Lesung und Anhörung, gelesen am 16. Oktober 2026; Wohngeldgesetz bei gesetze-im-internet.de, Abruf 9. Oktober 2026. Seite zuletzt geändert 29. Oktober 2026. Die Berechnungen nach dem Entwurf sind eigene Berechnungen nach dem Entwurfstext.