Wohngeld › Mietenstufe
Mietstufe beim Wohngeld: Was die Mietenstufe bedeutet und wie Sie Ihre finden
Die Mietenstufe (umgangssprachlich oft »Mietstufe« geschrieben) ordnet jede Gemeinde nach ihrem Mietenniveau einer von sieben Stufen, I bis VII, zu und bestimmt, bis zu welcher Miete das Wohngeld mitrechnet (§ 12 WoGG). Je höher die Stufe, desto höher der Höchstbetrag für die Miete.
Mietstufe Ihres Ortes finden
Oder wählen Sie Ihr Bundesland:
- Baden-Württemberg
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- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Was die Stufen I bis VII bedeuten
Die Zugehörigkeit richtet sich nach dem Mietenniveau: der durchschnittlichen prozentualen Abweichung der Quadratmetermieten einer Gemeinde vom Durchschnitt im Bundesgebiet (§ 12 Absatz 2 WoGG). Den Stufen sind diese Mietenniveaus zugeordnet (§ 12 Absatz 5):
| Mietenstufe | Mietenniveau |
|---|---|
| I | niedriger als minus 15 Prozent |
| II | minus 15 Prozent bis niedriger als minus 5 Prozent |
| III | minus 5 Prozent bis niedriger als 5 Prozent |
| IV | 5 Prozent bis niedriger als 15 Prozent |
| V | 15 Prozent bis niedriger als 25 Prozent |
| VI | 25 Prozent bis niedriger als 35 Prozent |
| VII | 35 Prozent und höher |
Wer die Stufe bestimmt
- Das Statistische Bundesamt stellt das Mietenniveau fest, für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern einzeln, für kleinere Gemeinden und gemeindefreie Gebiete zusammengefasst je Kreis (§ 12 Absatz 3). Deshalb hat nicht jede Gemeinde einen eigenen Eintrag: kleinere Gemeinden tragen die Stufe ihres Kreises. Das steht auf unseren Ortsseiten dabei.
- Die Zuordnung steht in der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung. Das Mietenniveau wird bei einer Anpassung der Höchstbeträge oder einer strukturellen Änderung neu festgestellt (§ 12 Absatz 4).
- Für 28 Gemeinden auf Inseln ohne Festlandanschluss (zum Beispiel Borkum, Helgoland, Pellworm) gilt eine gemeinsame Stufe (§ 12 Absatz 4a).
Was die Stufe für Ihr Wohngeld heißt
Je Haushaltsgröße gibt es für jede Stufe einen Höchstbetrag, bis zu dem die Miete zählt, und eine Einkommensgrenze, bis zu der noch Wohngeld gezahlt wird. Beides steht, nach Personenzahl und Stufe geordnet, in der Wohngeld-Tabelle.
Ab 2027: Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (noch nicht beschlossen) werden die Stufen neu zugeordnet. Welche Bundesländer besonders betroffen wären, steht auf der Seite Wohngeld 2027; die Stufe nach dem Entwurf steht auf der Seite jedes Ortes.
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Quellen: Wohngeldgesetz § 12 und Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung bei gesetze-im-internet.de, Abruf 9. Oktober 2026; Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes, Stand 30. September 2026; Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/8284. Seite zuletzt geändert 29. Oktober 2026. Unverbindliche Auskunft, keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Wohngeldverordnung.