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Unterhaltsvorschuss 2026: 227 €, 299 € oder 394 € im Monat

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, zahlt der Staat Unterhaltsvorschuss: 2026 bis 227 € im Monat für Kinder bis 5 Jahre, 299 € von 6 bis 11 und 394 € von 12 bis 17 Jahren. Das ist der Mindestunterhalt minus das volle Kindergeld; gezahlter Unterhalt wird abgezogen (Unterhaltsvorschussgesetz, Mindestunterhaltsverordnung).

Unterhaltsvorschuss und weitere Leistungen ausrechnen

Unterhaltsvorschuss 2026 je Monat
Alter des KindesMindestunterhaltminus KindergeldUnterhaltsvorschuss
0 bis 5 Jahre486 €259 €227 €
6 bis 11 Jahre558 €259 €299 €
12 bis 17 Jahre653 €259 €394 €

Mindestunterhalt nach § 1 Mindestunterhaltsverordnung, Kindergeld nach § 66 EStG (amtliche Texte, Abruf 9. Oktober 2026). Zahlt der andere Elternteil zum Beispiel 100 € im Monat, sinkt der Unterhaltsvorschuss um diese 100 €.

Voraussetzungen

Zusammen mit anderen Leistungen

Der Unterhaltsvorschuss zählt als Einkommen des Kindes: Er mindert den Kinderzuschlag um 45 % und zählt beim Wohngeld mit. Der Rechner berücksichtigt das automatisch und zeigt alle Leistungen in einem Ergebnis.

Antrag

Den Antrag stellen Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamts. Die Beratung der Behörden ist kostenlos (§ 14 SGB I).

Rechtsgrundlage: §§ 1 und 2 Unterhaltsvorschussgesetz, § 1 Mindestunterhaltsverordnung, § 66 EStG. Schätzung nach den allgemeinen Regeln, keine Rechtsberatung: maßgeblich ist der Bescheid des Jugendamts. Stand der Seite: 29. Oktober 2026.