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Kinderzuschlag 2026: bis 297 € je Kind im Monat
Der Kinderzuschlag beträgt 2026 höchstens 297 € je Kind und Monat, zusätzlich zum Kindergeld (§ 6a BKGG). Er ist für Eltern gedacht, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie: Paare brauchen mindestens 900 € brutto im Monat, Alleinerziehende 600 €. Wie viel es genau ist, hängt von Miete und Einkommen ab; der Rechner rechnet es zusammen mit dem Wohngeld aus.
Kinderzuschlag und Wohngeld ausrechnen
Voraussetzungen
- Kinder im Haushalt: unverheiratet, unter 25 Jahren, und Sie bekommen für sie Kindergeld (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 BKGG).
- Mindesteinkommen: 900 € brutto im Monat bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden; Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag zählen nicht mit (§ 6a Abs. 1 Nr. 2).
- Mit Kinderzuschlag kein Grundsicherungsgeld nötig: Einkommen, Wohngeld und Kinderzuschlag müssen zusammen den Bedarf der Familie decken (§ 6a Abs. 1 Nr. 3). Fehlen höchstens 100 € und haben die Eltern Erwerbseinkommen mit mindestens 100 € Freibeträgen, gibt es ihn trotzdem (»erweiterter Zugang«, § 6a Abs. 1a).
- Vermögen zählt erst über 40.000 € für die berechtigte Person und 15.000 € für jedes weitere Mitglied der Familie (§ 6a Abs. 3).
Wie er berechnet wird
- Höchstbetrag 297 € je Kind; eigenes Einkommen des Kindes (zum Beispiel Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss) mindert ihn um 45 % (§ 6a Abs. 3).
- Liegt das Einkommen der Eltern über ihrem eigenen Bedarf, mindert der Teil aus Erwerbsarbeit den Kinderzuschlag um 45 %, anderes Einkommen voll (§ 6a Abs. 6).
- Bewilligt wird für sechs Monate, beginnend mit dem Monat des Antrags (§ 6a Abs. 7). Wer zu spät beantragt, verliert die Monate davor.
Rechenbeispiele der Familienkasse, nachgerechnet
| Familie | Warmmiete | Brutto der Eltern | Wohngeld | Kinderzuschlag im Monat |
|---|---|---|---|---|
| Paar, zwei Kinder (16 und 11) | 900 € | 2700 € | 450 € | 594 € |
| Paar, zwei Kinder, Einkommen reicht nicht | 900 € | 1300 € | 800 € | keiner (Jobcenter prüfen) |
| Paar, zwei Kinder, es fehlen 31 € | 900 € | 1800 € | 600 € | 594 € (erweiterter Zugang) |
| Paar, drei Kinder (8, 10, 12) | 900 € | 3250 € | 500 € | 736 € |
| Paar, ein Kind (8) | 800 € | 3300 € | 0 € | 106 € |
| Paar, ein Kind mit 300 € Unterhalt | 800 € | 2600 € | 300 € | 162 € |
Das Merkblatt nennt für jedes Beispiel das anrechenbare Einkommen bereits fertig; diese Werte haben wir übernommen. Gleiches Ergebnis wie im Merkblatt in allen 6 Fällen. Quelle: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt Kinderzuschlag, Stand Juli 2026, gelesen am 9. Oktober 2026.
Was der Kinderzuschlag außerdem öffnet
Wer Kinderzuschlag bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, zum Beispiel das Schulbedarfspaket und das Mittagessen in Kita und Schule. Der Rechner zeigt sie mit an.
Kinderzuschlag und Wohngeld 2027
Der Gesetzentwurf zum Wohngeld (Drucksache 21/8284, nicht beschlossen) ändert den Kinderzuschlag selbst nicht. Weil er das Wohngeld senkt, das bei der Prüfung mitzählt, kann der Kinderzuschlag bei knappem Einkommen aber wegfallen. Der Rechner zeigt das für Ihren Haushalt im »Ausblick 2027«. Wohngeld 2027
Antrag
Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, auch online. Die Beratung der Behörden ist kostenlos (§ 14 SGB I). Welche Unterlagen Sie brauchen, steht nach der Berechnung im Ergebnis.
Rechtsgrundlage: § 6a Bundeskindergeldgesetz (amtlicher Text, gesetze-im-internet.de, Abruf 9. Oktober 2026). Schätzung nach den allgemeinen Regeln, keine Rechtsberatung: maßgeblich ist der Bescheid der Familienkasse. Stand der Seite: 29. Oktober 2026.