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Kinderzuschlag 2026: bis 297 € je Kind im Monat

Der Kinderzuschlag beträgt 2026 höchstens 297 € je Kind und Monat, zusätzlich zum Kindergeld (§ 6a BKGG). Er ist für Eltern gedacht, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie: Paare brauchen mindestens 900 € brutto im Monat, Alleinerziehende 600 €. Wie viel es genau ist, hängt von Miete und Einkommen ab; der Rechner rechnet es zusammen mit dem Wohngeld aus.

Kinderzuschlag und Wohngeld ausrechnen

Voraussetzungen

Wie er berechnet wird

  1. Höchstbetrag 297 € je Kind; eigenes Einkommen des Kindes (zum Beispiel Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss) mindert ihn um 45 % (§ 6a Abs. 3).
  2. Liegt das Einkommen der Eltern über ihrem eigenen Bedarf, mindert der Teil aus Erwerbsarbeit den Kinderzuschlag um 45 %, anderes Einkommen voll (§ 6a Abs. 6).
  3. Bewilligt wird für sechs Monate, beginnend mit dem Monat des Antrags (§ 6a Abs. 7). Wer zu spät beantragt, verliert die Monate davor.

Rechenbeispiele der Familienkasse, nachgerechnet

Beispiele aus dem Merkblatt Kinderzuschlag (Stand Juli 2026), mit unserem Rechner nachgerechnet
FamilieWarmmieteBrutto der ElternWohngeldKinderzuschlag im Monat
Paar, zwei Kinder (16 und 11)900 €2700 €450 €594 €
Paar, zwei Kinder, Einkommen reicht nicht900 €1300 €800 €keiner (Jobcenter prüfen)
Paar, zwei Kinder, es fehlen 31 €900 €1800 €600 €594 € (erweiterter Zugang)
Paar, drei Kinder (8, 10, 12)900 €3250 €500 €736 €
Paar, ein Kind (8)800 €3300 €0 €106 €
Paar, ein Kind mit 300 € Unterhalt800 €2600 €300 €162 €

Das Merkblatt nennt für jedes Beispiel das anrechenbare Einkommen bereits fertig; diese Werte haben wir übernommen. Gleiches Ergebnis wie im Merkblatt in allen 6 Fällen. Quelle: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt Kinderzuschlag, Stand Juli 2026, gelesen am 9. Oktober 2026.

Was der Kinderzuschlag außerdem öffnet

Wer Kinderzuschlag bekommt, hat auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, zum Beispiel das Schulbedarfspaket und das Mittagessen in Kita und Schule. Der Rechner zeigt sie mit an.

Kinderzuschlag und Wohngeld 2027

Der Gesetzentwurf zum Wohngeld (Drucksache 21/8284, nicht beschlossen) ändert den Kinderzuschlag selbst nicht. Weil er das Wohngeld senkt, das bei der Prüfung mitzählt, kann der Kinderzuschlag bei knappem Einkommen aber wegfallen. Der Rechner zeigt das für Ihren Haushalt im »Ausblick 2027«. Wohngeld 2027

Antrag

Den Kinderzuschlag beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, auch online. Die Beratung der Behörden ist kostenlos (§ 14 SGB I). Welche Unterlagen Sie brauchen, steht nach der Berechnung im Ergebnis.

Rechtsgrundlage: § 6a Bundeskindergeldgesetz (amtlicher Text, gesetze-im-internet.de, Abruf 9. Oktober 2026). Schätzung nach den allgemeinen Regeln, keine Rechtsberatung: maßgeblich ist der Bescheid der Familienkasse. Stand der Seite: 29. Oktober 2026.