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Wohngeld in Auufer

Auufer liegt in Mietenstufe II. Die Mietenstufe (oft »Mietstufe« geschrieben) bestimmt, bis zu welcher Miete das Wohngeld mitrechnet.

Bis zu welcher Miete und welchem Einkommen gibt es Wohngeld?

Die Zahlen gelten für einen Haushalt in Auufer bei Mietenstufe II. Die Miete zählt nur bis zum Höchstbetrag (mit Klimakomponente). Das Einkommen ist ein Bruttolohn im Monat, bei dem eine Person mit Steuern und Sozialabgaben gerechnet wird; die übrigen Personen haben kein eigenes Einkommen.

Wohngeld nach geltendem Recht (Stand 2026)
Personen im HaushaltMiete zählt bisBruttolohn bis etwa
1427 €2.210 €
2518 €2.950 €
3617 €3.680 €
4720 €4.940 €

Orientierung, keine Zusage: Gerechnet mit einer Miete in Höhe des Höchstbetrags. Bei niedrigerer Miete oder mehr Ausgaben, die abgezogen werden dürfen (z. B. Freibeträge für Schwerbehinderte oder Alleinerziehende), verschiebt sich die Grenze. Vermögen über der Grenze schließt Wohngeld aus.

Alle Mietenstufen und bis zu zwölf Personen: Wohngeld-Tabelle. Was die Stufe bedeutet: Mietenstufe erklärt.

Beispiele für Auufer

Wohngeld im Monat bei einer Miete in Höhe des Höchstbetrags
Personen im HaushaltBruttolohn im MonatWohngeld heuteWohngeld nach dem Entwurf 2027
11.500 €238 €183 €
32.500 €344 €254 €

Ein Verdiener mit dem genannten Bruttolohn, die übrigen Personen ohne Einkommen, Miete zählt in Höhe des Höchstbetrags. Ihr Betrag hängt von Ihren Angaben ab.

Ausblick 2027 (Gesetzentwurf, nicht beschlossen)

Nach dem Entwurf (Bundestagsdrucksache 21/8284) bliebe Auufer in Mietenstufe II.

Personen im HaushaltMiete zählt bisBruttolohn bis etwa
1427 €1.990 €
2518 €2.640 €
3617 €3.280 €
4720 €4.380 €

Die Einkommensgrenze würde sinken, weil die Berechnungsformel und die Heizkostenkomponente geändert werden sollen. Wer das Wohngeld vor dem 1. Januar 2027 beantragt, soll nach dem Entwurf (§ 42e) seinen Betrag bis zum Ende des Bewilligungszeitraums behalten, in der Regel zwölf Monate. Ob und in welcher Form das Gesetz kommt, ist offen.

Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/8284, gelesen am 9. Oktober 2026. Solange das Gesetz nicht im Bundesgesetzblatt steht, gilt weiter das heutige Recht.

Wohngeld beantragen in Auufer

Zuständig ist die Wohngeldbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde, in kleineren Gemeinden die des Landkreises (Steinburg). Suchen Sie auf der Internetseite der Verwaltung nach »Wohngeld«; viele Ämter bieten den Antrag online an. Die Beratung ist kostenlos (§ 14 SGB I). Der Bewilligungszeitraum beginnt am ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag stellen (§ 25 WoGG).

Auufer hat in der Anlage zur Wohngeldverordnung keinen eigenen Eintrag. Für solche Gemeinden gilt die Mietenstufe ihres Kreises (Steinburg).

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Quellen: Anlage zu § 1 Abs. 3 Wohngeldverordnung (Mietenstufen), Anlage 1 bis 3 und § 12 Wohngeldgesetz, Stand 1. Januar 2025, Abruf 9. Oktober 2026; Gesetzentwurf Drucksache 21/8284. Unverbindliche Berechnung nach den allgemeinen Regeln, keine Rechtsberatung. Über Ihren Antrag entscheidet die Wohngeldbehörde.