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Wohngeld für Rentner 2026
Wohngeld gibt es auch zur Rente, wenn sie für die Miete knapp ist und keine Grundsicherung im Alter bezogen wird. Im Beispiel des Bundesbauministeriums bekommt eine alleinstehende Rentnerin in Jüterbog mit 1.300 € Rente und 335 € Miete 110 € Wohngeld im Monat. Wie viel es bei Ihnen ist, hängt von Rente, Miete, Haushalt und Ort ab; der Rechner rechnet es in zwei Minuten aus.
Wie die Rente zählt
- Gezählt wird die Bruttorente vor Kranken- und Pflegeversicherung.
- Davon gehen 102 € im Jahr Werbungskosten-Pauschbetrag ab (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG über § 14 WoGG), wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden.
- Dann je 10 % für Steuern, für Kranken- und Pflegeversicherung und für Rentenversicherung, soweit sie gezahlt werden (§ 16 WoGG). Wer wie in den Beispielen nur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, hat 10 % Abzug.
- Zuletzt die Freibeträge (unten). Was übrig bleibt, ist das Einkommen, mit dem die Wohngeldformel rechnet (§ 19 WoGG).
Freibeträge für Rentnerinnen und Rentner
- Grundrenten-Freibetrag (§ 17a WoGG): Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, dem bleiben 1.200 € der gesetzlichen Rente im Jahr frei und 30 % des Teils darüber, höchstens 3.378 € im Jahr. Ob die 33 Jahre erreicht sind, erfährt die Wohngeldbehörde vom Rentenversicherungsträger; bis dahin rechnet sie ohne den Freibetrag (§ 17a Abs. 3).
- Schwerbehinderung (§ 17 Nr. 1 WoGG): 1.800 € im Jahr für jede Person mit einem Grad der Behinderung von 100, oder unter 100 bei Pflegebedürftigkeit mit Pflege zu Hause, teilstationär oder in Kurzzeitpflege.
Im Beispiel »Ehepaar, beide in Rente, Ehemann schwerbehindert (GdB 100)« macht der Freibetrag den Unterschied zwischen 105 € und 166 € im Monat.
Im Beispiel »Alleinstehende Rentnerin im Eigenheim, 33 Jahre Grundrentenzeiten« macht der Freibetrag den Unterschied zwischen 240 € und 342 € im Monat.
Rechenbeispiele des Bauministeriums, nachgerechnet
| Haushalt | Ort und Mietenstufe | Angaben im Monat | Ergebnis des Ministeriums | Unser Rechner heute | Nach dem Entwurf 2027 |
|---|---|---|---|---|---|
| Alleinstehende Rentnerin | Jüterbog, I | Rente 1.300 € brutto, Kranken- und Pflegeversicherung, Bruttokaltmiete 335 € | 110 € | 110 € | 49 € (Mietenstufe II) |
| Ehepaar, beide in Rente, Ehemann schwerbehindert (GdB 100) | Leipzig, II | Renten 1.410 € und 540 € brutto, Kranken- und Pflegeversicherung, Bruttokaltmiete 480 € | 166 € | 166 € | 84 € |
| Rentner mit Sohn, der Grundsicherungsgeld bekommt | Lübeck, IV | Rente 880 € brutto, Kranken- und Pflegeversicherung, Bruttokaltmiete 570 € (halb) | 191 € | 191 € | 152 € |
| Alleinstehende Rentnerin im Eigenheim, 33 Jahre Grundrentenzeiten | Neubrandenburg, II | Rente 945 € brutto mit Grundrentenzuschlag, Belastung 345 € | 342 € Lastenzuschuss | 342 € | 293 € |
Angaben und Ergebnisse des Ministeriums aus »Beispiele für die Berechnung des Wohngelds«, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Stand 1. Januar 2025 (gilt 2026 unverändert), abgerufen am 9. Oktober 2026. Unser Rechner kommt in allen 4 Fällen auf dasselbe Ergebnis. Die letzte Spalte rechnet dieselben Angaben nach dem Gesetzentwurf (Drucksache 21/8284, nicht beschlossen) mit der Mietenstufe, die der Entwurf dem Ort gibt, und dem Regelbedarf 2026.
Wohngeld oder Grundsicherung im Alter?
Beides zusammen gibt es nicht: Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht und dabei Kosten der Unterkunft berücksichtigt bekommt, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 WoGG). Lebt jemand im Haushalt, der Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter bekommt, kann es für die übrigen trotzdem Wohngeld geben; dann zählt nur ihr Anteil an der Miete (§ 11 Abs. 3 WoGG), wie im Beispiel aus Lübeck. Welche Leistung höher ist, kann das Sozialamt oder die Wohngeldbehörde sagen; die Beratung ist kostenlos (§ 14 SGB I). Mehr unter Wohngeld: Voraussetzungen.
Wohngeld 2027 für Rentner
Der Gesetzentwurf zum Wohngeld (Drucksache 21/8284, nicht beschlossen) senkt das Wohngeld ab 1. Januar 2027 insgesamt; die letzte Spalte der Tabelle zeigt es für die Beispiele. Nach der Übergangsregelung des Entwurfs (§ 42e) bleibt Wohngeld, das vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurde, bis zum Ende des Bewilligungszeitraums in der bewilligten Höhe. Den Grundrenten-Freibetrag lässt der Entwurf, wie er ist; der Bundesrat wollte ihn durch einen festen Freibetrag von 1.200 € im Jahr ersetzen, die Bundesregierung lehnt das ab (Gegenäußerung zu Nummer 3). Der Freibetrag von 1.800 € soll künftig bei einem Grad der Behinderung von 100 oder bei mindestens Pflegegrad 3 gelten (Artikel 1 Nummer 10 des Entwurfs). Einzelheiten: Wohngeld 2027.
Antrag
Wohngeld gibt es nur auf Antrag bei der Wohngeldbehörde der Stadt, Gemeinde oder des Kreises (§ 22 WoGG), und frühestens ab dem Monat des Antrags (§ 25 Abs. 2). Welche Unterlagen Sie brauchen, steht nach der Berechnung im Ergebnis.
Rechtsgrundlage: Wohngeldgesetz (§§ 7, 11, 14, 16, 17, 17a, 19, 22, 25 WoGG) und § 9a EStG, amtliche Texte bei gesetze-im-internet.de, Abruf 9. Oktober 2026. Schätzung nach den allgemeinen Regeln, keine Rechtsberatung: maßgeblich ist der Bescheid der Wohngeldbehörde. Stand der Seite: 29. Oktober 2026.